Verpflichtende Mannschaftsmeldung zur Rückrunde
Die Abgabe der verpflichtenden Mannschaftsmeldung zur Rückrunde 2013/14 (Q-TTR-Wert vom 11.12.2013) muss im Zeitraum vom 16. bis 22. Dezember 2013 durch alle Vereine erfolgen.
Es ist eine Abweichung von 50 Punkten mannschaftsübergreifend und von 35 Punkten mannschaftsintern zulässig, d.h. ein um bis zu 50 (bzw. 35) Punkte "schwächerer" Spieler kann nach Ermessen des Vereins vor einem spielstärkeren platziert werden.
Um ein Auseinanderbrechen von eingespielten Mannschaftsgefügen zu verhindern, haben die Vereine auch die Möglichkeit, Spieler, die ansonsten in höhere Mannschaften wechseln müssten, mit einem Sperrvermerk gemäß WO D 15.3 zu belegen. Demnach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten.
Der Text in D 15.3 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.
"Ein zu Beginn der Vorrunde erteilter Sperrvermerk kann auf Antrag des Vereins zur Rückrunde aufgehoben werden, wenn der Spieler bei der Mannschaftsmeldung zur Rückrunde auch ohne Sperrvermerk Stammspieler in der Mannschaft ist, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde." (WO D 15.3.a)
Dieser Antrag muss schriftlich an den Kreisfachwart für den Mannschaftssport Michael Christof (Erwachsene) oder Kreisjugendwart Jürgen Korner (Jugend) gerichtet werden.
WO G 15
Für Spieler, die in der Vorunde weniger als dreimal in der Mannschaft mitgewirkt haben, in der sie gemäß Mannschaftsmeldung eingereiht wurden, können weitere Stammspieler nachgezogen werden, wenn der Verein weder selbst eine Änderung vornimmt noch eine akzeptable Begründung für diesen Spieler vorliegt.
Mit sportlichen Grüßen
Ludwig Meyer