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Sportentwicklung  

Hinweise zur Mannschaftsmeldung/Rangliste Rückrunde 2015/2016

Werte TT-Freunde(innen),
 
Die Abgabe der verpflichtenden Mannschaftsmeldung zur Rückrunde muss im Zeitraum 16. Dezember bis 22. Dezember 2015 durch alle Vereine erfolgen, damit anschließend der Kreisspielausschuß (Kreisligen) oder Bezirksspielausschuß (Bezirksligen) die beantragten Meldungen genehmigen oder korrigieren kann. Die Ranglisten müssen nach dem Q-TTR-Wert vom 11.12.2015 (veröffentlicht ab 15.12.2015) aufgestellt werden. Eine Abweichung von 35 Punkten (mannschaftsintern) und 50 Punkten (mannschaftsübergreifend) ist zulässig.
Um ein Auseinanderbrechen von eingespielten Mannschaftsgefügen zu verhindern,haben die Vereine die Möglichkeit, Spieler, die ansonsen in höhere Mannschaften wechseln müssten (auch zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine  obere Mannschaft des Vereins), mit einem Sperrvermerk gemäß WO D 15.3 zu belegen. Demnach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten. Der Text in D 15.3 der WO beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.
Ein zu Beginn der Vorrunde erteilter Sperrvermerk kann auf Antrag des Vereins aufgehoben werden, wenn der Spieler bei der Mannschaftsmeldung zur Rückrunde auch ohne Sperrvermerk Stammspieler in der Mannschaft ist, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde. (WO D 15.3 a) Dieser Antrag muss schriftlich an das genehmigende Gremium (Kreisspielausschuss oder Bezirksspielausschuss) gerichtet werden, da nur die zuständigen Fachwarte in der Lage sind, einen bestehenden SPV aus der Mannschaftsmeldung zu entfernen und diese anschließend zu genehmigen.
 
Der Kreisspielausschuss oder Bezirksspielausschuss ist berechtigt, für einen Spieler, der in der Vorrunde weniger als dreimal in der Mannschaft mitgewirkt hat, in der er gemäß laut Mannschaftsmeldung eingereiht wurde lt. WO G 13 Abs. 2 für die Rückrunde einen weiteren Stammspieler nachzuziehen, wenn der Verein weder selbst eine Änderung vornimmt noch eine akzeptable Begründung für diesen Spieler abgibt.
 
 
Mit sportlichen Grüßen
 
Ludwig Meyer

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