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Sportentwicklung  

Mannschaftsmeldungen u. Ordnungsgebühren

Aktuelle Informationen ab 01.01.2013

1) Mannschaftsmeldungen für die Rückrunde

Für die Rückrunde müssen neue Mannschaftsmeldungen (Vereinsranglisten) für Jugend, Damen und Herren vom 15. bis 23. Dezember über click-TT eingereicht werden.Die Mannschaftsmeldungen sind nach der vorgeschriebenen Q-TTRL vom 11.Dezember(wird erst ab 15.12. veröffentlicht) einzureichen. Eine Einreihung abweichend von der maßgeblichen Q-TTRL ist bis zu einem Unterschied im TTR-Wert von 50 Punkten möglich.Für die Rückrunde können auch Sperrvermerke beantragt werden, der Sperrvermerk ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden. Die Beantragung des Sperrvermerks erfolgt nicht direkt in der Meldung selbst, sondern muß per E-Mail an mich gesandt werden.

Der Kreisspielausschuß ist berechtigt, für eine Spielerin oder Spieler, die(der) in der Vorrunde weniger als dreimal in der Mannschaft mitgewirkt hat, in der sie(er) gemäß Mannschaftsmeldung eingereiht wurde, für die Rückrunde eine weitere Stammspielerin oder Stammspieler nachzuziehen, wenn der Verein weder selbst eine Änderung vornimmt noch eine akzeptable Begründung (z.B. bei Krankheit Arztattest) für diese Spielerin oder Spieler abgibt.

2) Ordnungsgebühren

Eine wichtige Änderung ab dem 1.1.2013, die alle Vereine im Mannschaftsspielbetrieb und alle Spielleiter betrifft.

Ab 1.1.2013 wird der Verband bei den 3 folgenden Vergehen automatisch aus dem System click-TT Ordnungsgebühren verrechnen.
- Nichtantreten einer Mannschaft im Ligenspielbetrieb (RVStO § 36,kein Pokal)
- Rückzug von Mannschaften (RVStO § 41)
- Antreten in verminderter Mannschaftsstärke (RVStO §  39, nur auf Bezirks- und Verbandsebene)

Der Prozess läuft an, sobald der Spielleiter den Verstoß durch Bestätigung des Ergebnisses eines Mannschaftsspiels festgestellt hat. Einzige Änderung zum früheren Verlauf ist, dass der Spielleiter nunmehr nicht manuell eine Entscheidung erstellt und verschickt (er darf dies bei den o.g. Verstößen ab dem 1.1.2013 auch nicht mehr tun!) und die Geschäftsstelle anschließend eine Rechnung erstellt, sondern dass Entscheidung und Rechnung in einem Dokument durch die Geschäftsstelle versendet werden.

Selbstverständlich kann der Verein wie bisher auch Protest bzw. Einspruch gegen eine Entscheidung einlegen. Der Spielleiter ist dabei nach wie vor der Ansprechpartner für einen Protest - aus diesem Grund ist auch automatisch seine Adresse im Rechtsbehelf eingedruckt. Sollte der Sachverhalt sich anders darstellen als bei der Genehmigung, kann selbstverständlich auch die Entscheidung korrigiert werden. Sollte es sich allerdings um die Begründung/Entschuldigung für einen Verstoß handeln, so kann der Spielleiter einen begangenen Verstoß nicht heilen. Auch die Geschäftsstelle wird nicht bei nachweislich vorliegendem Fehlverhalten nur durch "Zuruf" eine Entscheidung zurücknehmen. In einem solchen Fall müssten die Gerichte entscheiden.

Die geänderte Verfahrensweise bedingt allerdings, dass ein Protest/Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Summe der Ordnungsgebühr ist umgehend fällig - sie wird bei unrechtmäßiger Erhebung natürlich erstattet.  

Mit sportlichen Grüßen
Ludwig Meyer
Tel.09141/2395

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