1. Gemäß Finanzordnung des BTTV, Abschnitt G, können an Vereine des BTTV
Veranstaltungszuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuschüsse für
Verbandsveranstaltungen ist im Anhang zur Finanzordnung festgelegt.
2. Auf Beschluss des Kreises Weißenburg vom 27.12.2012 können an Vereine des Kreises Weißenburg - auf Antrag - Veranstaltungszuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuschüsse für Kreisveranstaltungen ist im Anhang zu diesen Richtlinien für Veranstaltungszuschüsse im Kreis Weißenburg festgelegt.
3. Anträge sind nur durch den ausrichtenden Verein mit dem offiziellen Formblatt des BTTV, mit der Ausschreibung und mit Original-Unterschriften des zuständigen Fachwartes und des antragstellenden Vereines beim Kreisvorsitzenden - auf dem Postwege einzureichen.
Zuschüsse werden ausschließlich unbar vom Kreiskonto auf das Bankkonto des antragstellenden Vereins überwiesen.
4. Diese Richtlinien wurden vom Kreisvorstand am 27.12.2012 beschlossen. Sie treten ab 01. Januar 2013 in Kraft.
Veranstaltungszuschüsse für Veranstaltungen des TT-Kreises Weißenburg
1. Erwachsene - Einzelsport
Kreisranglistenturnier 50,-- EUR
Kreis-Seniorenmeisterschaften 50,-- EUR
Kreismeisterschaften 50,-- EUR
2. Erwachsene - Mannschaftssport
Pokalmeisterschaften (Endrunde) 25,-- EUR
3. Jugend - Einzelsport
Kreismeisterschaften Jugend/SchülerA + B 75,-- EUR
1. Kreisranglistenturnier Jugend/Schüler A + B 75,-- EUR
2. Kreisranglistenturnier Jugend/ Schüler B 50,-- EUR
2. Kreisranglistenturnier Schüler A/Schüler C 50,-- EUR
Kreisminientscheid 25,-- EUR
4. Jugend - Mannschaftssport
Kreismannschaftsmeisterschaften Schüler/innen A 25,-- EUR
Kreismannschaftsmeisterschaften Schüler/innen B 25,-- EUR
Kreispokalmeisterschaft (Endrunde) 25,-- EUR
Dieser Anhang zu den Richtlinien für Veranstaltungszuschüsse im TT-Kreis Weißenburg wurde vom Kreisvorstand erstellt und auf der Sitzung am 27.12.2012 beschlossen. Er tritt ab 01. Januar 2013 in Kraft.
Für den Kreisvorstand:
Ludwig Meyer
Kreisvorsitzender